Trinkwasserzweckverband Bastei
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Gebühren für den Zeitraum 2024 bis 2026

 

In ihrer Sitzung am 15.11.2023 hat die Verbandsversammlung auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 folgende 2. Änderung der Trinkwassergebührensatzung beschlossen.

Ab dem 01.01.2024 setzen sich die zu erhebenden Gebühren wie folgt zusammen:


Verbrauchspreis und Grundpreis

Der Verbrauchspreis für Trinkwasser beträgt pro Kubikmeter:          2,22 € (netto)

Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Bemessung der Grundgebühr für die Versorgung von Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen sowie Landwirtschaft erfolgt weiterhin nach Zählergröße.

Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.

Folgende Grundpreise werden erhoben:

Kategorie €/Jahr
(netto-
ohne Mehrwertsteuer)
 bis 2 Wohneinheiten  A  145,00
 ab 3 Wohneinheiten  A1  Zuschlag pro WE 75,00
 Gewerbe Q3 / 2,5 bis 4*  D  145,00
 Gewerbe Q3 / 4 bis 10*  E  285,00
 Garten bis Q3 / 2,5 bis 4*  H  96,00
 Garten bis Q3 / 4 bis 10*  I  275,00
 Garten bis Q3 / 10 bis 16*  J  505,00
 Standrohr  K  900,00
 Bauwasserzähler  L  365,00

* neue Europäische Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004

 

Zusätzlich wird für den Einsatz eines Funkmesszählers ein Zuschlag erhoben:

 bis Q3 / 2,5 bis 4*  12,00
 bis Q3 / 4 bis 10*  18,00

 

 

Landwirtschaftliche Betrieb im Vollerwerb können für Abnahmestellen, bei denen der Trinkwassergebrauch über 750 m³ pro Jahr liegt, einen Antrag auf Absetzung von bis zu 15 % der Mengengebühr stellen.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser sind:

Die Wasserversorgungssatzung und die Gebührensatzung stehen unter dem Punkt Service / Download / Satzungen als PDF.Dokument bereit.

 

Gebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023

In ihrer Sitzung am 05.12.2019 hat die Verbandsversammlung auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2023 die Neufassung der Trinkwassergebührensatzung beschlossen.

Ab dem 01.01.2020 setzen sich die zu erhebenden Gebühren wie folgt zusammen:


Verbrauchspreis und Grundpreis

Der Verbrauchspreis für Trinkwasser beträgt pro Kubikmeter:          2,16 € (netto)

Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Bemessung der Grundgebühr für die Versorgung von Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen sowie Landwirtschaft erfolgt weiterhin nach Zählergröße.

Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.

Folgende Grundpreise werden erhoben:

Kategorie €/Jahr
(netto-
ohne Mehrwertsteuer)
 bis 2 Wohneinheiten  A  132,00
 ab 3 Wohneinheiten  A1  Zuschlag pro WE 68,00
 Gewerbe Q3 / 2,5 bis 4*  D  132,00
 Gewerbe Q3 / 4 bis 10*  E  260,00
 Garten bis Q3 / 2,5 bis 4*  H  90,00
 Garten bis Q3 / 4 bis 10*  I  250,00
 Garten bis Q3 / 10 bis 16*  J  450,00
 Standrohr  K  365,00
 Bauwasserzähler  L  365,00

* neue Europäische Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004

 

Die Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser sind:

Die Wasserversorgungssatzung und die Gebührensatzung stehen unter dem Punkt Service / Download / Satzungen als PDF.Dokument bereit.

 

 

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